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Hilfe für Frostschäden in Hessen

Hessisches Finanzministerium

Nachdem die Baden-Württembergische Landesregierung bereits Anfang Mai auf den massiven Frosteinbruch Mitte/Ende April 2017 reagiert hatte und den dortigen Wein- und Obstbauern finanzielle Hilfen zugesagt hatte, zog jetzt die Hessische Landesregierung nach. Mit dem Erlass „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Frostschäden Mitte/Ende April 2017“, sichert Hessen den Betroffenen steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten zu.

Steuererleichterungen

In dem Erlassentwurf werden unter anderem folgende Steuererleichterungen genannt:

Stand: 30. August 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

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