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Betriebsprüfung

Bereitet Ihnen eine mögliche Betriebsprüfung Kopfzerbrechen? Wir unterstützen Sie gerne bei der optimalen Prüfungsvorbereitung.

Im Rahmen der Betriebsprüfung unterzieht das Finanzamt den in den früheren Jahren eingereichten Steuererklärungen und Bilanz/Gewinnermittlungen einer eingehenden Kontrolle.

Geprüft werden können alle Steuerpflichtige, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind. Dazu gehören natürliche Personen genauso wie Personen­gesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Prüfungsschwerpunkte

Die Prüfungsschwerpunkte sind meist folgender Art:

  • Art und Umfang der Betriebsausgaben
  • Andauernde Verluste
  • Organschaft
  • Betriebsaufspaltung
  • Verträge zwischen nahen Angehörigen
  • Ordnungsgemäße Kassenbuchführung
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften
  • Stark schwankende Gewinne und Umsätze
  • Ungeklärte Einlagen

Ihr Vorteil: Unsere langjährige Erfahrung mit Prüfungen

Wir begleiten Sie rechtssicher in Ihrem Interesse. Bei gegenteiligen Rechtsauffassungen des Finanzamts streben wir die Durchsetzung Ihrer Interessen an. Dabei steht für uns im Vordergrund, eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt zu erzielen.

Kann eine Lösung nicht im Verlauf der Betriebsprüfung herbeigeführt werden, prüfen wir, ob die berechtigten Ansprüche durch Einspruch bzw. Klage zu erstreiten sind.

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