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Finanzgerichtsverfahren

Wir haben langjährige Erfahrung mit Rechtsbehelfen und Verfahren vor den Finanz­gerichten.

Auch bei der besten Vorbereitung Ihrer Steuererklärung kann es vorkommen, dass das Finanzamt seine Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne trifft.

Sollten Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden, oder der Steuerbescheid offensichtlich fehlerhaft sein, muss binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides ein begründeter Einspruch eingelegt werden. Sollte der Einspruch nun ganz oder auch nur teilweise vom Finanzamt abgewiesen werden, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren vor dem zuständigen Finanzgericht Klage erhoben werden.

Überdies existieren jede Menge beim Bundesfinanzhof oder beim Bundesverfassungsgericht anhängige Musterverfahren, deren Kenntnis der Steuerbürger oftmals nicht hat, die aber von entscheidende Bedeutung sein können.

Gerne prüfen wir, ob eine Klage vor den Finanzgerichten erfolgsversprechend sind.

Unsere Leistungen im Finanzgerichtsverfahren sind deshalb:

  • Prüfung von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten
  • Außergerichtliche Einspruchsverfahren
  • Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz 
  • Anträge auf verbindliche Auskunft
  • Führung von Klageverfahren vor den Finanzgerichten
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht
  • Anträge auf einstweilige Anordnung beim Finanzgericht
  • Prüfung und Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden