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News für Landwirte

Speziell für Landwirte: Laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

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Corona-Hilfen für Landwirte

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Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Landwirte, die aufgrund der Corona-Pandemie einen Liquiditätsbedarf haben, können von der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) ein Darlehen erhalten. Das von der LR in 2020 aufgelegte „Förderprogramm Liquiditätssicherung zur Förderung der Stabilität von Unternehmen der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus“ läuft noch bis zum 30.6.2021. In Anspruch genommen werden kann dies bei Vorliegen der Voraussetzungen von allen Landwirten, die kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) i. S. der Definition der EU-Kommission sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Gefördert werden alle notwendigen betrieblichen Ausgaben. Es können auch bestehende Darlehen mit den Fördermitteln bedient werden. Die Darlehenshöhe richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen. Sie beträgt maximal € 10 Mio.

Bürgschaftsprogramm

Zusätzlich können von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Landwirte das Corona-Bürgschaftsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für ein Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank nutzen. Bürgschaften können bis zum 30.6.2021 gewährt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 11.6.2021 möglich. Gefördert werden gem. Nr. 3 der Bürgschaftsrichtlinie „Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion unbeschadet der gewählten Rechtsform, die sich nicht in Schwierigkeiten befinden und / oder sich nicht am 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden, aber danach infolge der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind“.

Antragstellung für Darlehen und Bürgschaft

Anträge auf Darlehen beantragen Landwirte über ihre und gemeinsam mit ihrer Hausbank. Anträge auf Bürgschaftsübernahme können zusätzlich gestellt werden. Bei Antragstellung muss die Betroffenheit erläutert werden bzw. der Nachweis erbracht werden, dass Corona-bedingt ein Liquiditätsbedarf besteht.

Stand: 01. März 2021

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