Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Titelbild

Steuernews für Mandanten

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

Weitere Artikel

Anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof 2014

Illustration

Mit welchen Entscheidungen 2014 gerechnet werden kann

Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten

Unter dem Az IX R 45/13 befasst sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Frage, ob Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch nach einer Veräußerung des Mietobjekts außerhalb der 10-jährigen Veräußerungsfrist abzugsfähig sind.

Steuern auf Erstattungszinsen

In dem Verfahren Az I R 34/13 wird der BFH in diesem Jahr entscheiden, ob die rückwirkende Unterwerfung von Erstattungszinsen zur Abgeltungsteuer (neuer § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Vor allem von Unternehmern mit Spannung erwartet wird die Entscheidung unter dem Az V R 36/13. Hier geht es darum, ob eine gemäß § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn der veräußernde Unternehmer sein Geschäft aufgeteilt und an zwei Rechtssubjekte, nämlich auf eine GbR und auf eine GmbH & Co. KG übertragen hat.

Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Ebenfalls mit großer Spannung erwartet wird die Entscheidung zur Frage, ob ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn vorliegt, wenn ein Mitunternehmeranteil zum Teil schenkweise an einen nahen Angehörigen und im Übrigen an einen fremden Dritten übertragen wird (Az IV R 36/13).

Grunderwerbsteuer

Besonders im Vorfeld zu erwartender höherer Grunderwerbsteuersätze dürfte die Entscheidung unter dem Az II R 32/13 besonderes Gewicht erlangen. Der BFH befasst sich hier mit der Problematik, ob beim Kauf eines leeren Grundstücks zusammen mit der vertraglichen Vereinbarung zur Errichtung eines Gebäudes (so genanntes einheitliches Vertragswerk) auch die Gebäudeerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer (neben dem Kaufpreis für das Grundstück) einzubeziehen sind.

Stand: 12. Januar 2014

Bild: Daniel Prudek - Fotolia.com

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.