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Vereine

Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine gehört zu den ganz besonderen komplexen Fachgebieten. Seit vielen Jahren betreuen wir kleinere und große gemeinnützige Vereine.

Auf Grund der Komplexität lohnt sich auch für Vereine der Gang zum Steuerberater. Bei Anerkennung des Vereins als mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Körperschaft entstehen viele Steuervorteile, für den Verein selbst, seine Helfer oder Förderer.

Einnahmen Verein

Ein gemeinnütziger Verein kann folgende Arten von Einnahmen haben:

  • Einnahmen im ideellen Bereich
  • Einnahmen im Zweckbetrieb
  • Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Einnahme aus Vermögensverwaltung

Fragen an Fragen

Zu folgenden Fragen sind wir Vereinsvorständen gerne behilflich:

  • Voraussetzungen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft
  • Zuordnung der Einnahmen zum richtigen Bereich und gleiches für die Ausgaben
  • Wie hoch dürfen in welchem Bereich die Gewinne und wie hoch darf das Vermögens sein, damit der Verein seine Gemeinnützigkeit nicht verliert.
  • Handhabung der Umsatzsteuer
  • Welche Informationen erwartet die Finanzverwaltung im Geschäftsbericht, den sie im Rahmen der Prüfung der Gemeinnützigkeit alle 3 Jahre fordert?
  • Ermittlung der Voraussetzungen des Spendenabzugs
  • steuerliche Fragen bei Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere zur Lohnsteuer

Wir wollen, dass Ihr Verein die Möglichkeiten des Vereinssteuerrechts optimal nutzt.