Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Titelbild

Gemeinde

Die Besteuerung der öffentlichen Hand und ihrer kommunaler Betrieben gewerblicher Art bzw. Eigenbetrieben ist geprägt von Spezialregelungen.

Seit Jahren beraten wir Gebietskörperschaften, die wirtschaftlich tätig sind in allen steuerlichen Belangen.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand sind zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung gerückt. Sobald die öffentliche Hand zivilrechtlich tätig wird, ist sie nach aktueller Rechtsprechung als Unternehmerin tätig und somit umsatzsteuerpflichtig.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug für Kommunen

Die permanente Erweiterung der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Betätigungen durch die Finanzverwaltung führt nicht nur zu umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen, sondern eröffnet zugunsten der Kommune auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Vorsteuerabzugsberechtigung.

Gerne prüfen wir Gestaltungsmöglichkeiten, ob und wie Sie den Vorsteuerabzug sinnvoll für sich nutzen können.

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.