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Gemeinde

Die Besteuerung der öffentlichen Hand und ihrer kommunaler Betrieben gewerblicher Art bzw. Eigenbetrieben ist geprägt von Spezialregelungen.

Seit Jahren beraten wir Gebietskörperschaften, die wirtschaftlich tätig sind in allen steuerlichen Belangen.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand sind zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung gerückt. Sobald die öffentliche Hand zivilrechtlich tätig wird, ist sie nach aktueller Rechtsprechung als Unternehmerin tätig und somit umsatzsteuerpflichtig.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug für Kommunen

Die permanente Erweiterung der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Betätigungen durch die Finanzverwaltung führt nicht nur zu umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen, sondern eröffnet zugunsten der Kommune auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Vorsteuerabzugsberechtigung.

Gerne prüfen wir Gestaltungsmöglichkeiten, ob und wie Sie den Vorsteuerabzug sinnvoll für sich nutzen können.